Bekanntmachung

8. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Markt Berolzheim

- Billigungs- und Auslegungsbeschluss -

 

Der Marktgemeinderat des Marktes Markt Berolzheim hat am 08.07.2025 die 8. Änderung des Flächennutzungs-plans Markt Berolzheim beschlossen. Mit der Änderung erfolgt eine kleinräumige Anpassung am nördlichen Rand des gewachsenen Siedlungskerns von Markt Berolzheim. Eine bisher als Grünfläche dargestellte Fläche wird in eine gemischte Baufläche geändert. Die in Teilen bereits bebaute Fläche ist bereits von gemischter baulicher Nutzung geprägt. Mit der Darstellung als gemischte Baufläche soll die Grundlage für eine Nachverdichtung auf den noch vorhandenen Freiflächen sowie für Umnutzungen oder Ersatzneubauten geschaffen werden. Der Änderungsbereich umfasst die Flur-Nrn. 16 und 16/1, Gemarkung Markt Berolzheim mit einer Gesamtfläche von ca. 0,39 ha.

Die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung wurde durchgeführt. Die hierbei vorgebrachten Bedenken und Anregungen wurden bei der Planung berücksichtigt.

In der Gemeinderatssitzung vom 30.09.2025 wurde nunmehr der vom Ingenieurbüro Klos GmbH & Co. KG, Alte Rathausgasse 6, 91174 Spalt erstellte Entwurf zur Änderung des Bauleitplans gebilligt und dessen öffentliche Auslegung beschlossen.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans in der Zeit

vom 17. Oktober 2025 bis 19. November 2025

öffentlich ausgelegt.

Die Planunterlagen können während der Dienstzeit in der Verwaltungsgemeinschaft Altmühltal, Hauptstraße 37, 91802 Meinheim, Zimmer 105 oder im Internet (siehe PDF-Dateien unten) eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.

Die Bedenken und Anregungen sollen elektronisch an bauamt@vgem-altmuehltal.de, alternativ auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft Altmühltal vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Umweltbezogene Informationen liegen in Form des Umweltberichts vor. Die nachstehende Tabelle  gibt einen zusammenfassenden Überblick über die Ergebnisse des Umweltberichtes. 

SchutzgutErheblichkeit
Boden, Wasser, Klima/Luftgering
Tiere und Pflanzengering
Landschaft und Erholunggering
Menschgering
Kultur- und Sachgütergering


Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.