9. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Markt Berolzheim Nr. 15 "Lebensmittelmarkt"

Bekanntmachung

9. Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Markt Berolzheim und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Markt Berolzheim Nr. 15 "Lebensmittelmarkt"

- Billigungs- und Auslegungsbeschluss -

Der Marktgemeinderat Markt Berolzheim hat am 08.07.2025 die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Markt Berolzheim sowie die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Markt Berolzheim Nr. 15 „Lebensmittelmarkt“ beschlossen.

 Mit der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Markt Berolzheim ist die Darstellung eines Sondergebiets „Verbrauchermarkt“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 992 (Teilfläche) und 993, Gemarkung Markt Berolzheim vorgesehen. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB).

 Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Markt Berolzheim Nr. 15 „Lebensmittelmarkt“ soll die Errichtung eines Lebensmittelmarktes zur Sicherung der Nahversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs in der Marktgemeinde gewährleistet werden. Der Geltungsbereich erstreckt sich auf ca. 0,77 ha und umfasst die Grundstücke Flur-Nrn. 992 (Teilfläche) und 993 der Gemarkung Markt Berolzheim.

In der Marktgemeinderatssitzung vom 18.12.2025 wurden nunmehr die vom Planungsbüro OPLA, Otto-Lindenmeyer-Straße 15, 86153 Augsburg erstellten Entwürfe der Bauleitpläne gebilligt und dessen öffentliche Auslegung beschlossen.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB werden die Entwürfe zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Markt Berolzheim und zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Markt Berolzheim Nr. 15 „Lebensmittelmarkt“ mit integriertem Umweltbericht in der Zeit

vom 30. Dezember 2025 bis 06. Februar 2026 

öffentlich ausgelegt.

Die Planunterlagen können während der Dienstzeit in der Verwaltungsgemeinschaft Altmühltal, Hauptstraße 37, 91802 Meinheim, Zimmer 105 oder im Internet (siehe PDF-Dateien unten) eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Die Bedenken und Anregungen sollen elektronisch an bauamt@vgem-altmuehltal.de, alternativ auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft Altmühltal vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. 

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Umweltbezogene Informationen liegen in Form des Umweltberichtes, des Baugrundgutachtens und durch eine artenschutzrechtliche Stellungnahme zur Planung vor. Im Rahmen des Scopings werden die Informationen in die Umweltprüfung mit einbezogen, die nach dem derzeitigen Wissensstand, den verfügbaren Daten bei den Fachbehörden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Bauleitplans angemessener Weise verlangt werden können.

Ferner sind folgende Arten umweltbezogener Informationen und Stellungnahmen verfügbar:

  • Stellungnahme des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen vom 10.12.2025
  • Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 09.12.2025
  • Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach vom 12.12.2025

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.