Veröffentlichung nach §13 Abs. 4 Wärmeplanungsgesetz
Eignungsprüfung nach §14
Bei der Eignungsprüfung nach §14 WPG handelt es sich um eine Negativprüfung. Hierbei wird das beplante Gebiet auf Hinweise untersucht, die der Eignung für ein Wärme- bzw. Wasserstoffnetz entgegenstehen. Demnach ergibt sich aus fehlender Nichteignung nicht automatisch eine Eignung für ein Wärme- bzw. Wasserstoffnetzgebiet. Die weitere Betrachtung im Rahmen einer regulären Wärmeplanung ist demzufolge erforderlich. Demgegenüber steht die verkürzte Wärmeplanung (nach §14 Abs. 4), wenn sowohl die Wärmenetz- als auch Wasserstoffnetzeignung nicht gegeben sind. Hieraus ergeben sich Gebiete mit voraussichtlich dezentraler Wärmeversorgung.
Die nachfolgenden Ergebnisse sind vorläufig. Sie können sich durch Konkretisierungen im Rahmen der Bestands- und Potenzialanalyse noch ändern. Das Endergebnis der Wärmeplanung wird im Abschlussbericht veröffentlicht.
Die Eignung eines Gebiets lässt keine Rückschlüsse auf die tatsächliche Realisierung eines Wärme- bzw. Wasserstoffnetzes zu. Der finale Gebietsumgriff etwaiger Netze (Netzverlauf) wird nicht im Rahmen der Wärmeplanung festgelegt. Es besteht durch die Einteilung in ein Wärmenetz- oder Wasserstoffnetzgebiet kein Rechtsanspruch auf die Versorgung durch ein Wärme- oder Wasserstoffnetz (§18 Abs. 2 WPG).
Die Eignungsprüfung nach § 14 Wärmeplanungsgesetz dargestellt in einer Karte und aufgeteilt in Quartiere (1-4) kann dem unteren PDF-Dokument entnommen werden.
Quartiernummer | Quartiersbezeichnung | Wärmenetzeignung gem. §14 Abs.2 | Wasserstoffnetzeignung gem. §14 Abs.3 | Art der Wärmeplanung gem. §14 Abs. 4 bzw. §14 Abs. 6 |
1 | Lengenfeld | zu prüfen | nein | Reguläre kWP |
2 | Trommetsheim | zu prüfen | nein | Reguläre kWP |
3 | Weimersheimer Straße | zu prüfen | nein | Reguläre kWP |
4 | Störzelbach West | zu prüfen | nein | Reguläre kWP |
5 | Wachenhofen | zu prüfen | nein | Reguläre kWP |
6 | Störzelbach Ost | zu prüfen | nein | Reguläre kWP
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