Veröffentlichung nach §13 Abs. 4 Wärmeplanungsgesetz


Eignungsprüfung nach §14

Bei der Eignungsprüfung nach §14 WPG handelt es sich um eine Negativprüfung. Hierbei wird das beplante Gebiet auf Hinweise untersucht, die der Eignung für ein Wärme- bzw. Wasserstoffnetz entgegenstehen. Demnach ergibt sich aus fehlender Nichteignung nicht automatisch eine Eignung für ein Wärme- bzw. Wasserstoffnetzgebiet. Die weitere Betrachtung im Rahmen einer regulären Wärmeplanung ist demzufolge erforderlich. Demgegenüber steht die verkürzte Wärmeplanung (nach §14 Abs. 4), wenn sowohl die Wärmenetz- als auch Wasserstoffnetzeignung nicht gegeben sind. Hieraus ergeben sich Gebiete mit voraussichtlich dezentraler Wärmeversorgung.

Die nachfolgenden Ergebnisse sind vorläufig. Sie können sich durch Konkretisierungen im Rahmen der Bestands- und Potenzialanalyse noch ändern. Das Endergebnis der Wärmeplanung wird im Abschlussbericht veröffentlicht.

Die Eignung eines Gebiets lässt keine Rückschlüsse auf die tatsächliche Realisierung eines Wärme- bzw. Wasserstoffnetzes zu. Der finale Gebietsumgriff etwaiger Netze (Netzverlauf) wird nicht im Rahmen der Wärmeplanung festgelegt. Es besteht durch die Einteilung in ein Wärmenetz- oder Wasserstoffnetzgebiet kein Rechtsanspruch auf die Versorgung durch ein Wärme- oder Wasserstoffnetz (§18 Abs. 2 WPG).

Die Eignungsprüfung nach § 14 Wärmeplanungsgesetz dargestellt in einer Karte und aufgeteilt in Quartiere (1-4) kann dem unteren PDF-Dokument entnommen werden.
 

QuartiernummerQuartiersbezeichnungWärmenetzeignung
gem. §14 Abs.2
Wasserstoffnetzeignung 
gem. §14 Abs.3
Art der Wärmeplanung
gem. §14 Abs. 4 bzw. §14 Abs. 6
1Lengenfeldzu prüfenneinReguläre kWP
2Trommetsheimzu prüfenneinReguläre kWP
3Weimersheimer Straßezu prüfenneinReguläre kWP
4Störzelbach Westzu prüfenneinReguläre kWP
5Wachenhofenzu prüfenneinReguläre kWP
6Störzelbach Ostzu prüfennein

Reguläre kWP