Kommunale Allianz Erneuerbare Energien Hahnenkamm

Die Bundesregierung hat mit dem „Wind-an-Land-Gesetz“ eindeutige Vorgaben für den Ausbau Erneuerbarer Energie durch Windkraftanlagen (WKA) gemacht. Bundesweit sollen 1,8% der Landesfläche als Windkraftvorrangflächen bereitgestellt- also ausgewiesen - werden. Unsere Planungsregion „Westmittelfranken“ hat dazu geeignete Flächen identifiziert und diese mit den Kommunen abgestimmt. Die Umsetzung soll möglichst schonend und verträglich für das Landschaftsbild erfolgen. 

Die sieben Hahnenkammgemeinden Polsingen, Westheim, Heidenheim, Gnotzheim, Dittenheim, Meinheim und Markt Berolzheim haben sich entschlossen beim notwendigen Ausbau der Erneuerbaren Energien zukünftig eng interkommunal zusammenzuarbeiten. Gemeinsam sollen, zusammen mit den Bewohnern der Gemeinden Windkraft- und ggf. auch Photovoltaikanlagen errichtet werden. Zunächst steht ein gemeinsamer Windpark mit 4 bis 5 Windrädern auf einer geeigneten Hochfläche des Hahnenkamms im Vordergrund.

Durch die Errichtung mehrerer WKA auf einer noch auszuweisenden Vorrangfläche, die mit den gesetzlichen Vorgaben vereinbar ist und den Kriterien des Regionalplans entspricht soll auch einem „Wildwuchs“ vereinzelter Anlagen vorgebeugt werden. Mit dieser Konzentration der Erzeugungsanlagen wird außerdem dem zuständigen Verteilnetzbetreiber (N-ERGIE) die Möglichkeit gegeben, diese mit vertretbarem Aufwand und zeitnah, an eine geeignete Stromtrasse anzubinden. Das ist derzeit eines der ungelösten Probleme der Energiewende. Die sieben Hahnenkammgemeinden fühlen sich solidarisch dem Ziel verpflichtet ein echtes 100%iges Bürger-Windkraftmodell für ihre Bürger zu realisieren - ohne Großinvestoren von außerhalb. Beteiligungen von 5.000 Euro bis voraussichtlich 50.000 Euro als Anlagemodell sind für die Bürger der Kommunalen Allianz möglich. Erstzugriff für eine finanzielle Beteiligung haben zu einem größeren Teil die Bürger der Standortgemeinde sowie die Bürger der anderen sechs Gemeinden, nach einem festgelegten Schlüssel. Reicht deren Kapital nicht, kann das Beteiligungsmodell auf weitere Gemeinden ausgedehnt werden (Zwiebelschalenprinzip). 

Die sieben Allianzgemeinden haben auch einen interkommunalen Verteilungsschlüssel für die anfallende Gewerbsteuer und die „0,2 Cent Regelung“ des EEG für jede erzeugte Kilowattstunde gefunden, sodass alle Allianzgemeinden von den zukünftigen gemeinsamen Projekten profitieren werden. Zusätzlich wird angestrebt, allen Bürgern der sieben Allianzgemeinden einen verbilligten/reduzierten Strompreis anzubieten. In den letzten Wochen haben alle sieben Gemeinderatsgremien den Kooperationsverträgen mit der Projektentwicklungsfirma und dem Verteilungsschlüssel zur Zerlegung der Gewerbesteuer und des EEG-Anteils der Erneuerbaren Energie Allianz Hahnenkamm zugestimmt. Die Ausweisung des identifizierten Gebietes als Vorranggebiet für Windkraft wurde mit dem Planungsverband intensiv abgestimmt und gilt als sicher. Die Entwicklungsrisiken des Windparks tragen nicht die Kommunen, sondern der beauftragte Projektentwickler. Über konkrete Beteiligungsmöglichkeiten wird rechtzeitig durch die Gemeinden informiert werden. Die Wertschöpfung (Gewinne) müssen hier in der Region bleiben!